Entscheidungsdatum
20.02.2020Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W200 2200832-1/12E
W200 2200836-1/11E
W200 2200833-1/6E
W200 2200835-1/7E
Gekürzte Ausfertigung des am 04.02.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. SCHERZ über die Beschwerde von 1.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 2.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 3.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 4.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. AFGHANISTAN, gegen den Bescheid des BFA, Regionaldirektion Steiermark (BAG) vom 11.06.2018, ad 1.) Zl. 11005690900-160254495, ad 2.) Zl. 1105831704-160254266, ad 3.) Zl. Zl. 1105689300-160254465, und vom 03.07.2018 ad 4.) Zl. 1194704504-180543378, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.02.2020 zu Recht erkannt:
A)
I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 AsylG 2005 wird als unbegründet abgewiesen.
II. In Erledigung der Beschwerde gegen die Spruchpunkte II. und III. des angefochtenen Bescheides wird 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX ,
4.) XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz 2005 wird bis zum 03.02.2021 eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 04.02.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da
x ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
befristete Aufenthaltsberechtigung, gekürzte Ausfertigung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W200.2200835.1.00Zuletzt aktualisiert am
02.03.2020