Index
25/01 StrafprozessNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmung der StPO und des StaatsanwaltschaftsG; Beschluss eines Landesgerichts über die Zurückweisung eines Antrags auf Einstellung eines Strafverfahrens keine entschiedene RechtssacheRechtssatz
Mit der Zurückweisung eines Antrages auf Einstellung des Strafverfahrens wird - wie auch bei der Abweisung eines solchen Antrages nach §108 StPO im Stadium des Ermittlungsverfahrens - nicht endgültig über eine Rechtssache abgesprochen. Soweit sich die verfassungsrechtlichen Bedenken der Antragsteller gegen im Hauptverfahren anwendbare Bestimmungen wenden, kann die behauptete Verfassungswidrigkeit mit (Partei-)Antrag aus Anlass eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung in der Hauptsache geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, Strafprozessrecht, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:G260.2019Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020