Index
AbgabeverfahrenNorm
BAO §219Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0819/62Rechtssatz
Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist bei einer bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe der nicht rechtzeitig entrichtete vorgeschriebene Betrag, nicht der später auf Grund eines Rechtsmittels oder einer Nachfrist herabgesetze Betrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000818.X03Im RIS seit
26.02.2020Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020