RS Vwgh 1963/9/23 0818/62

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Veröffentlicht am 23.09.1963
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Index

Abgabeverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §221

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0819/62

Rechtssatz

Innerhalb der fünftätigen Nachfrist nach § 221 BAO kann nur die Nachholung der Zahlung, nicht auch die Nachholung des Ansuchens um Zahlungserleichterungen die Entstehung der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000818.X02

Im RIS seit

26.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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