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AbgabeverfahrenNorm
BAO §221Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0819/62Rechtssatz
Innerhalb der fünftätigen Nachfrist nach § 221 BAO kann nur die Nachholung der Zahlung, nicht auch die Nachholung des Ansuchens um Zahlungserleichterungen die Entstehung der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000818.X02Im RIS seit
26.02.2020Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020