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AbgabeverfahrenNorm
BAO §236 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0819/62Rechtssatz
Personalschwierigkeiten in der Kanzlei des Rechtsvertreters eines Abgabepflichtigen, die zur verspäteten Einbringung eines Stundungsansuchens führen, lassen für sich allein die Einhebung eines Säumniszuschlages nicht als unbillig erscheinen. Ebenso nicht der Umstand früherer politischer Verfolgung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1962000818.X01Im RIS seit
26.02.2020Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020