RS Vwgh 1963/9/23 0818/62

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Veröffentlicht am 23.09.1963
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Index

Abgabeverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0819/62

Rechtssatz

Personalschwierigkeiten in der Kanzlei des Rechtsvertreters eines Abgabepflichtigen, die zur verspäteten Einbringung eines Stundungsansuchens führen, lassen für sich allein die Einhebung eines Säumniszuschlages nicht als unbillig erscheinen. Ebenso nicht der Umstand früherer politischer Verfolgung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962000818.X01

Im RIS seit

26.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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