RS Vwgh 1966/10/14 0676/66

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Veröffentlicht am 14.10.1966
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Index

Namensrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht

Norm

AdelsaufhG 1919
B-VG Art131 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Gesetzes vom 3.4.1919, StGBl. Nr. 211 wodurch die Adel aufgehoben und die Führung von Adelsbezeichnungen untersagt wurde, stellen eine öffentlich rechtliche Vorschrift dar, der Nichtbeachtung durch die Behörde einem Dritten im Sinne des Art 131 Abs 1 B-VG keine Beschwerdelegitimation verschafft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000676.X04

Im RIS seit

25.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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