RS Vwgh 1976/9/28 1356/76

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Veröffentlicht am 28.09.1976
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1
EStG 1967 §4 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1627/761628/76

Rechtssatz

Die Tatsache, daß sich bei einem mengenmäßigen Vergleich der vorhandenen und verkauften Waren mit den Endbeständen eine größere Fehlmenge ergibt, die in den Erlösen keine Deckung findet, beweist die materielle Unrichtigkeit der Aufzeichnungen und berechtigt die Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001356.X03

Im RIS seit

26.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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