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Post- und FernmeldewesenNorm
AVG Teil1 Abschn4Rechtssatz
Die Auffassung der belangten Behörde, es müsse, jedenfalls bei internationalen Rückscheinen, auch die Verwendung unleserlicher Paraphen als ausreichend betrachtet werden, kommt einer unzulässigen Beweisregel gleich.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1980002459.X02Im RIS seit
26.02.2020Zuletzt aktualisiert am
26.02.2020