RS Vwgh 1985/4/16 83/04/0202

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Veröffentlicht am 16.04.1985
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Index

Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0084 E 27. Mai 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Aus dem bloßen Schweigen der Behörde auf eine Mitteilung kann nicht auf eine bestimmte Auskunft eines Behördenorganes geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1983040202.X05

Im RIS seit

02.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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