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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/21/0256 B 27. Dezember 2018 RS 1Stammrechtssatz
Ein beruflicher rechtskundiger Parteienvertreter hat sich bei der Übermittlung von Eingaben (insbesondere) im elektronischen Weg zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde. Die dazu in der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien, die allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sendung von Eingaben im elektronischen Wege fehleranfällig ist, lassen sich auch auf die Übermittlung von Eingaben im Web-ERV übertragen (vgl. VwGH 30.8.2018, Ra 2018/21/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140595.L02Im RIS seit
27.02.2020Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020