Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/03/0132Ra 2019/03/0133Ra 2019/03/0134Ra 2019/03/0135Ra 2019/03/0136Ra 2019/03/0137Ra 2019/03/0138Ra 2019/03/0139Ra 2019/03/0140Rechtssatz
Die Parteistellung im eisenbahnrechtlichen Bauverfahren ermöglicht es geltend zu machen, dass durch den Bau und den Betrieb der Tunnelanlage entstehende Schäden am Grundstück und gegebenenfalls Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können, damit gegebenenfalls Vorkehrungen zur Hintanhaltung solcher Schäden vorgeschrieben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030131.L02Im RIS seit
27.02.2020Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020