RS OGH 2019/9/24 6Ob160/19a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2019
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Norm

ZPO §38
ZPO §41
ZPO §52

Rechtssatz

Schreitet ein Einschreiter eigenmächtig, das heißt ohne Vertretungslegitimation für eine Partei ein und trifft ihn ein Verschulden, dann hat er die mit seinem Einschreiten verbundenen Kosten zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132954

Im RIS seit

25.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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