Norm
IO §110 Abs2Rechtssatz
Eine mit Rückstandsausweis titulierte Abgaben- oder Sozialversicherungsforderung ist auch dann vollstreckbar iSv § 110 Abs 2 IO, wenn der Rückstandsausweis erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber noch vor Ende der Prüfungstagsatzung erlassen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vollstreckbare Forderung, Abgabenforderung, Sozialversicherungsforderung, Vollstreckbarkeit, Rückstandsausweis, Eröffnung des InsolvenzverfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132965Im RIS seit
28.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020