RS OGH 2019/12/5 17Ob7/19g

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Veröffentlicht am 05.12.2019
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Norm

IO §110 Abs2

Rechtssatz

Eine mit Rückstandsausweis titulierte Abgaben- oder Sozialversicherungsforderung ist auch dann vollstreckbar iSv § 110 Abs 2 IO, wenn der Rückstandsausweis erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber noch vor Ende der Prüfungstagsatzung erlassen wurde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vollstreckbare Forderung, Abgabenforderung, Sozialversicherungsforderung, Vollstreckbarkeit, Rückstandsausweis, Eröffnung des Insolvenzverfahrens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132965

Im RIS seit

28.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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