Norm
WEG 2002 §52 Abs2 Z1Rechtssatz
Parteistellung und damit Rechtsmittellegitimation kommt dem Verwalter zu, wenn im Beschlussanfechtungsverfahren formelle Mängel geltend gemacht werden, die auf einem Fehlverhalten des Verwalters beruhen sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132963Im RIS seit
28.02.2020Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020