RS OGH 2020/1/16 5Ob182/19d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2020
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Norm

WEG 2002 §52 Abs2 Z1

Rechtssatz

Parteistellung und damit Rechtsmittellegitimation kommt dem Verwalter zu, wenn im Beschlussanfechtungsverfahren formelle Mängel geltend gemacht werden, die auf einem Fehlverhalten des Verwalters beruhen sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132963

Im RIS seit

28.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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