RS Lvwg 2020/2/3 LVwG-AV-1213/004-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.02.2020

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGVG 2014 §31 Abs1

Rechtssatz

Im Erkenntnis Ra 2015/11/0027 hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die zu § 33 Abs 1 VwGG ergangene Rechtsprechung betreffend den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses auch auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht übertragen werden kann. Die vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Gegenstandslosigkeit von Revisionen und zur Einstellung der Verfahren sind daher auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht maßgeblich. […] Ist der angefochtene Bescheid zur Gänze wirkungslos geworden, sind auch die dagegen erhobenen Beschwerden im Sinne der [zitierten] Rechtsprechung wegen des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses gegenstandslos geworden.

Schlagworte

Landwirtschaft und Natur; Naturschutz; Verfahrensrecht; Bescheid; Wirkungslosigkeit; Einstellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1213.004.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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