Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.02.2020Norm
VwGG §33 Abs1Rechtssatz
Im Erkenntnis Ra 2015/11/0027 hat der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die zu § 33 Abs 1 VwGG ergangene Rechtsprechung betreffend den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses auch auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht übertragen werden kann. Die vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Gegenstandslosigkeit von Revisionen und zur Einstellung der Verfahren sind daher auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht maßgeblich. […] Ist der angefochtene Bescheid zur Gänze wirkungslos geworden, sind auch die dagegen erhobenen Beschwerden im Sinne der [zitierten] Rechtsprechung wegen des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses gegenstandslos geworden.
Schlagworte
Landwirtschaft und Natur; Naturschutz; Verfahrensrecht; Bescheid; Wirkungslosigkeit; Einstellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1213.004.2018Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020