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AbgabenverfahrenNorm
BAO §80 Abs2Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/14/007481/14/007581/14/007681/14/0077Rechtssatz
"Vermögensverwaltung" iSd § 80 Abs 2 BAO liegt nur vor, wenn eine Person die Verwaltungsgeschäfte in bezug auf einen im Eigentum eines anderen stehenden Vermögenskomplex verantwortlich zu führen berechtigt und verpflichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140072.X02Im RIS seit
24.02.2020Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020