RS Vwgh 2018/12/17 Ra 2017/05/0293

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Veröffentlicht am 17.12.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2
AVG §59 Abs1
AVG §60
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Spruches dürfen nicht überspannt werden und es genügt, wenn sich aus der Einbeziehung der Begründung in die Auslegung des Spruches der Inhalt der Entscheidung mit ausreichender Deutlichkeit ergibt (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0018 bis 0020, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050293.L04

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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