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AbgabenverfahrenNorm
BAO §236 Abs1Rechtssatz
Eine Unbilligkeit, die eine Nachsicht von Abgabenschulden rechtfertigen könnte, liegt nicht vor, wenn es sich bei den Abgabenrückständen vornehmlich um Umsatzsteuer handelt und der Abgabenpflichtige diese Abgaben während eines längeren Zeitraumes nur unregelmäßig und unvollständig entrichtet und somit einen mangelnden Zahlungswillen bekundet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000857.X01Im RIS seit
21.02.2020Zuletzt aktualisiert am
21.02.2020