RS Vwgh 2019/12/17 Ra 2019/04/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2
AVG §59 Abs1
AVG §60
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0293 B 17. Dezember 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Spruches dürfen nicht überspannt werden und es genügt, wenn sich aus der Einbeziehung der Begründung in die Auslegung des Spruches der Inhalt der Entscheidung mit ausreichender Deutlichkeit ergibt (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0018 bis 0020, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040118.L01

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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