Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
19.12.2019Norm
NAG 2005 §11Rechtssatz
Ein unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet allein vermag die auf § 11 Abs 2 Z 1 iVm Abs 4 Z 1 NAG gestützte Versagung des vom Fremden begehrten Aufenthaltstitels schon deswegen nicht zu tragen, weil mit § 41a Abs 10 NAG die Möglichkeit der Erlangung eines Aufenthaltstitels gerade auch jenen Personen eingeräumt werden soll, die sich (im Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag) unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (vgl VwGH 2011/22/0161, mwN).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; unrechtmäßiger Aufenthalt; Unterhalt; öffentliches Interesse;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.828.001.2019Zuletzt aktualisiert am
17.02.2020