TE Lvwg Erkenntnis 2018/12/11 KLVwG-1411-1415/9/2018

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.12.2018
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten