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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Abweisung eines Antrags auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof mangels LegitimationRechtssatz
Die Abtretung einer Beschwerde ist nur im Fall ihrer Abweisung oder der Ablehnung ihrer Behandlung durch den VfGH vorgesehen, nicht bei Zurückweisung einer Beschwerde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2019:E2401.2019Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020