Index
Wege- und StraßenrechtNorm
VwGG §48 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0361/65 E 17. Mai 1965 RS 2Stammrechtssatz
Der obsiegenden Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer nicht zuerkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000416.X03Im RIS seit
18.02.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020