RS Vwgh 1967/6/14 0416/66

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Veröffentlicht am 14.06.1967
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Wege- und Straßenrecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1
VwGG §49 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0361/65 E 17. Mai 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Der obsiegenden Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer nicht zuerkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000416.X03

Im RIS seit

18.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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