RS Vwgh 2019/12/10 Ra 2018/15/0123

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183
BAO §269 Abs1

Rechtssatz

Gemäß § 269 Abs. 1 BAO haben die Verwaltungsgerichte im Beschwerdeverfahren - abgesehen von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen - die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind. Zu solchen Obliegenheiten und Befugnissen zählen insbesondere Beweisaufnahmen (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2016/15/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150123.L02

Im RIS seit

18.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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