RS Vwgh 2019/12/18 Ro 2018/15/0025

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Veröffentlicht am 18.12.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20
BAO §48

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 48 BAO stellt es, wenn die in ihr normierten Rechtsvoraussetzungen vorliegen, in das Ermessen des Bundesministers für Finanzen, die dort vorgesehene Entsteuerung anzuordnen (vgl. VwGH 14.3.1990, 89/13/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150025.J01

Im RIS seit

18.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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