Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/14/0010Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/18/0233 E 16. November 2016 RS 1Stammrechtssatz
Von einer mangelnden Schutzfähigkeit des Staates kann nicht bereits dann gesprochen werden, wenn der Staat nicht in der Lage ist, seine Bürger gegen jedwede Übergriffe seitens Dritter präventiv zu schützen. Entscheidend für die Frage, ob eine ausreichend funktionierende Staatsgewalt besteht, ist vielmehr, ob für einen von dritter Seite Verfolgten trotz staatlichen Schutzes der Eintritt eines - asylrelevante Intensität erreichenden - Nachteiles aus dieser Verfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VwGH vom 28. Oktober 2009, 2006/01/0793, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140009.L01Im RIS seit
18.02.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020