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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/10/0003 B 22. Februar 2017 RS 2Stammrechtssatz
Der Adressierung einer, insbesondere fristgebundenen, Eingabe kommt zentrale Bedeutung zu. Kontrolliert ein berufsmäßiger Parteienvertreter einen fristgebundenen Schriftsatz vor der Unterfertigung nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit, dann fällt ihm schon deshalb auffallende Sorglosigkeit zur Last. Sollte er aber seiner Kontrollpflicht nachgekommen sein, hat er darzulegen, aus welchen besonderen Gründen ihm die unrichtige Adressierung des Schriftsatzes dennoch nicht aufgefallen ist (vgl. E 4. Juli 2007, 2007/08/0090).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140604.L04Im RIS seit
18.02.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020