RS Vwgh 2019/12/11 Ra 2019/20/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2019
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E19103010
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §2 Abs1 Z12
AsylG 2005 §3 Abs1
EURallg
32011L0095 Status-RL Art10 Abs1 litd

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 5

Stammrechtssatz

Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200295.L03

Im RIS seit

27.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten