RS Lvwg 2019/12/4 LVwG 53.28-2530/2019

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Veröffentlicht am 04.12.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

04.12.2019

Index

L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Steiermark

Norm

StELG 1983 §13 Abs6
StELG 1983 §57

Rechtssatz

Auf das Recht einer Behörde gemäß § 13 Abs 6 StELG 1983 (StELG) von der Einleitung eines Einforstungsverfahrens abzusehen, wenn dessen Zweck auf einfacherer Art erreicht werden kann, besteht für die Parteien kein Rechtsanspruch. Selbst in Fällen, in denen das Einforstungsverfahren durch Bescheid eingeleitet wurde, wäre sowohl der Abschluss eines entsprechenden Übereinkommens als auch die Vorlage von Plänen der Parteien gemäß § 57 StELG zulässig.

Schlagworte

Rechtsanspruch, Vereinfachung, Einleitung eines Einforstungsverfahrens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.53.28.2530.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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