Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.12.2019Index
L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung SteiermarkNorm
ZLG Stmk 1982 §47Rechtssatz
Das sich auch auf die einem Flurbereinigungsverfahren unterworfenen einzelnen Grundstücke einer Liegenschaft erstreckende zwangsweise Pfandrecht ist mit der Durchführung der Flurbereinigung unvereinbar. Der gemäß § 47 ZLG Stmk 1982 (StZLG) im Flurbereinigungsverfahren sinngemäß anzuwendende § 58 Abs 1 StZLG ordnet nämlich an, dass die Anmerkung (im zugrundeliegenden Flurbereinigungsverfahrens) die Wirkung entfaltet, dass jedermann die Ergebnisse des Verfahrens gegen sich gelten lassen muss. Daraus ergibt sich ein unauflöslicher Widerspruch dieser Bestimmung mit der Anordnung in § 88 Abs 3 EO, da gegen die als Erwerber anzusehende Partei des Flurbereinigungsverfahrens Exekution geführt und damit der im öffentlichen Interesse erzielte Flurbereinigungserfolg vernichtet werden könnte.
Schlagworte
Flurbereinigungsverfahren, Pfandrecht, Exekution, UnvereinbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.53.28.2364.2019Zuletzt aktualisiert am
13.02.2020