RS Lvwg 2020/1/28 LVwG 50.38-2304/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2020
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.01.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
L82006 Bauordnung Steiermark

Norm

AVG §19
VwGVG 2014 §7

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine Partei die Vertretung durch einen bestimmten Rechtsanwalt einer Rechtsanwalts-GmbH mit zahlreichen Rechtsanwälten wünscht, stellt bei dessen Verhinderung keinen Grund dar, eine bereits anberaumte Verhandlung zu vertagen.

Schlagworte

Vertagung, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei, Befangenheit, Vertretung durch einen bestimmten Rechtsanwalt, mündliche Verhandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2020:LVwG.50.38.2304.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten