RS Lvwg 2019/12/14 LVwG-AV-209/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.12.2019

Norm

BAO §4
TourismusG NÖ 2010 §13

Rechtssatz

Für die Feststellung der Höhe der Tourismusabgabe ist irrelevant, ob die erzielten Umsätze unmittelbar fremdenverkehrsorientiert sind, dh „mit Touristen“ erzielt wurden.

Schlagworte

Finanzrecht; Tourismusabgabe; Interessentenbeitrag; Nutzen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.209.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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