RS Vfgh 2019/11/28 E1208/2019 ua

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Veröffentlicht am 28.11.2019
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

B-VG Rassendiskriminierung ArtI Abs1
AsylG 2005 §4a
FremdenpolizeiG 2005 §61
VfGG §7 Abs2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Außerlandesbringung nach Griechenland syrischer Staatsangehöriger denen dort internationaler Schutz zuerkannt wurde; keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Existenzsicherung der schutzbedürftigen schwangeren Mutter und ihrer Kinder

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Beschwerdeführerinnen um besonders schutzbedürftige Personen (schwangere Frau mit zwei Kleinkindern) handelt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im vorliegenden Fall mit der Gewährleistung der grundlegenden Existenzsicherung in Griechenland, insbesondere der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer geeigneten Unterkunft, unzureichend auseinandergesetzt. Der pauschale Verweis darauf, dass die Erstbeschwerdeführerin in Griechenland eineinhalb Jahre lang in einer Mietwohnung gelebt und eine finanzielle Unterstützung von ihren in Syrien lebenden Eltern erhalten habe, wird der gegenwärtigen Situation der Beschwerdeführerinnen nicht gerecht. Die Annahme, dass die Beschwerdeführerinnen diesbezüglich auch auf Hilfsangebote von Nichtregierungsorganisationen zurückgreifen könnten, ist zudem mit den zitierten Länderberichten so nicht in Einklang zu bringen.

Entscheidungstexte

  • E1208/2019 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 28.11.2019 E1208/2019 ua

Schlagworte

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Kinder

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2019:E1208.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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