RS Vwgh 1954/3/17 1829/52

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Veröffentlicht am 17.03.1954
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Index

Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23
VwGG §34 Abs1
VwGG §63 Abs1

Beachte

Vorgeschichte:1153/50;

Rechtssatz

Eine Anfechtung kann auch außergerichtlich vorgenommen werden, es war aber dann zu beweisen, dass sich der andere Vertragsteil dem Begehren gefügt hat.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X03

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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