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Verfahren vor dem VwGHNorm
BAO §23Beachte
Vorgeschichte:1153/50;Rechtssatz
Eine Anfechtung kann auch außergerichtlich vorgenommen werden, es war aber dann zu beweisen, dass sich der andere Vertragsteil dem Begehren gefügt hat.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X03Im RIS seit
20.02.2020Zuletzt aktualisiert am
20.02.2020