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Verfahren vor dem VwGHNorm
BAO §23Beachte
Vorgeschichte:1153/50;Rechtssatz
Als anfechtbares Rechtsgeschäft müssen auch solche Rechtsgeschäfte angesehen werden, die das österreichische Recht als "nichtig" bezeichnet, bei denen aber die Nichtigkeit nicht auf einem Formmangel oder einem Mangel der Geschäftsfähigkeit oder der Rechtsfähigkeit beruht, also insbesondere die nach § 879 ABGB "nichtigen" Rechtsgeschäfte.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X02Im RIS seit
20.02.2020Zuletzt aktualisiert am
20.02.2020