RS Vwgh 1954/3/17 1829/52

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Veröffentlicht am 17.03.1954
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Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23
VwGG §34 Abs1
VwGG §63 Abs1

Beachte

Vorgeschichte:1153/50;

Rechtssatz

Hat die Verwaltungsbehörde nach Aufhebung ihres Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof einen neuen Bescheid erlassen, der der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, und die Partei diesen neuen Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich aus Gründen angefochten, die sich gegen die vom Verwaltungsgerichtshof in seinem ersten Erkenntnis niedergelegte Rechtsansicht richten, so ist die zweite Beschwerde wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.

Schlagworte

Einwendung der entschiedenen SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X01

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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