RS Vwgh 1961/5/25 0715/60

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Veröffentlicht am 25.05.1961
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Wasserrecht
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1

Rechtssatz

Als strafbarer Täter iSd in § 32 Abs 1 WRG enthaltenen Verbotes kann nur jene Person in Betracht kommen, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch eine andere Personen vornehmen lässt, obwohl sie zur vorausgehenden Einholung einer Bewilligung verpflichtet gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960000715.X02

Im RIS seit

13.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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