RS Vwgh 1961/5/25 0715/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1961
beobachten
merken

Index

Wasserrecht
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1

Rechtssatz

Geringfügige Einwirkungen auf ein Gewässer im Sinne des § 32 Abs 1 WRG sind solche, die einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen. Zweckentsprechend ist die Nutzung eines Gewässers, die die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet und den Gemeingebrauch nicht hindert. Ist im Einzelfall ein Widerspruch zu diesen Grundsätzen unverkennbar gegeben, dann kann keine bloß geringfügige Einwirkung vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960000715.X01

Im RIS seit

13.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten