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GerichtsgebührenNorm
GebührenbefreiungsV Kleinwohnungsbau 1936 §2 Abs1Rechtssatz
Die "Girozentrale und Bank der Österr. Sparkassen Aktiengesellschaft" gehört nicht zum Kreise der nach § 2 Abs 1 der Verordnung über die Gebührenfreiheit beim Kleinwohnungsbau von der Entrichtung der Gerichtsgebühren befreiten Einrichtungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000137.X02Im RIS seit
03.08.2020Zuletzt aktualisiert am
03.08.2020