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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §35 Abs1Rechtssatz
Bei der Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 AsylG 2005 ist auf fluchtbezogenen Gründe, die zu der Trennung des minderjährigen Revisionswerbers von seiner Mutter (Bezugsperson) geführt haben, bei einer gesamtheitlichen Abwägung der im Sinn von Art. 8 MRK maßgeblichen Interessen Bedacht zu nehmen (siehe dazu auch EuGH 7.11.2018, C-380/17, Rn. 53, wonach die mit der Flüchtlingseigenschaft des Zusammenführenden verbundenen Besonderheiten, nämlich z.B. die unter Umstanden fluchtbedingte Trennung der Familienangehörigen, bei individualisierter Überprüfung der in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen sind).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62017CJ0380 K und B VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180242.L03Im RIS seit
11.02.2020Zuletzt aktualisiert am
11.02.2020