Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4 idF 2008/I/005Beachte
Rechtssatz
Es ist nicht Sache des Verwaltungsgerichtshofes, allfälligen Zweifeln des Verwaltungsgerichts an einer Validierbarkeit einer elektronischen Amtssignatur einer vor diesem angefochtenen Erledigung nachzugehen und damit Tatsachenfragen des Verwaltungsgerichts auszuräumen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160140.L02Im RIS seit
15.07.2020Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020