RS Vwgh 2019/12/17 Ra 2019/06/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2019
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs8
VwGVG 2014 §27

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/06/0160

Rechtssatz

Die LVwG sind verpflichtet, dem Bauwerber bei Widerspruch seines Bauvorhabens zu baurechtlichen Bestimmungen nahezulegen, sein Bauvorhaben entsprechend zu ändern, um einen Abweisungsgrund zu beseitigen. Das Projekt darf dabei nur so verändert werden, dass es nicht als ein anderes Projekt zu beurteilen wäre. Modifikationen des Projekts sind nur so weit möglich, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruchs des verwaltungsbehördlichen Bescheids dargestellt hat, ausgewechselt wird. Solange dies nicht der Fall ist, sind Projektmodifikationen auch vor dem LVwG zulässig (VwGH 27.8.2014, Ro 2014/05/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019060159.L02

Im RIS seit

13.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten