Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs8Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/06/0160Rechtssatz
Die LVwG sind verpflichtet, dem Bauwerber bei Widerspruch seines Bauvorhabens zu baurechtlichen Bestimmungen nahezulegen, sein Bauvorhaben entsprechend zu ändern, um einen Abweisungsgrund zu beseitigen. Das Projekt darf dabei nur so verändert werden, dass es nicht als ein anderes Projekt zu beurteilen wäre. Modifikationen des Projekts sind nur so weit möglich, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruchs des verwaltungsbehördlichen Bescheids dargestellt hat, ausgewechselt wird. Solange dies nicht der Fall ist, sind Projektmodifikationen auch vor dem LVwG zulässig (VwGH 27.8.2014, Ro 2014/05/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019060159.L02Im RIS seit
13.02.2020Zuletzt aktualisiert am
13.02.2020