RS Vwgh 2019/12/19 Ra 2019/16/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2019
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §262
BAO §299 Abs1
BAO §300 Abs1

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0187 B 19.12.2019Ra 2019/16/0188 B 19.12.2019Ra 2019/16/0189 B 19.12.2019

Rechtssatz

Bescheide der Abgabenbehörde im Sinn des Abs. 1 des § 299 BAO sind nicht nur erstmals erlassene, sondern auch solche Bescheide abändernde oder aufhebende Bescheide. Auch Beschwerdevorentscheidungen sind Bescheide der Abgabenbehörde und daher gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufhebbar; einer solchen Aufhebung kann allerdings § 300 Abs. 1 erster Satz BAO entgegen stehen (vgl. etwa Ritz, Kommentar zur BAO6, Rz 5 zu § 299 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160186.L04

Im RIS seit

13.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten