Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2019/19/0011Rechtssatz
Bei jenen Verfahrensschritten, die der Feststellung des Geburtsdatums eines Asylwerbers dienen, handelt es sich um einen Teil des Ermittlungsverfahrens, das - falls fallbezogen entscheidungswesentlich - zu entsprechenden in die Begründung der abschließenden Entscheidung aufzunehmenden Feststellungen des entscheidungsmaßgeblichen Sachverhalts zu führen hat (vgl. VwGH 25.2.2016, Ra 2016/19/0007, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019190010.J02Im RIS seit
13.02.2020Zuletzt aktualisiert am
13.02.2020