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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §34Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/19/0125Ra 2019/19/0126Ra 2019/19/0127Ra 2019/19/0128Rechtssatz
Dem BVwG steht es offen, die Einschätzung des BFA über die Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an den Antragsteller auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (VwGH 1.3.2016, Ro 2015/18/0002 bis 0007). Gegenstand der Überprüfung durch das BVwG ist, ob die Prognose des BFA hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Gewährung internationalen Schutzes an die Antragsteller im Rahmen eines (späteren) Familienverfahrens nach § 34 AsylG 2005 zutreffend erfolgt ist und die sonstigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 AsylG 2005 erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190124.L02Im RIS seit
13.02.2020Zuletzt aktualisiert am
13.02.2020