RS Pvak 2019/5/6 A10-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2019
beobachten
merken

Norm

PVG §9 Abs3 lita
AusG §10 Abs1

Schlagworte

Funktionsbestellung; Besetzungsvorschlag; Bewertungskriterien; gleich geeignete Bewerber/innen

Rechtssatz

Der Dienststellenleiter (DL) der JA stufte die Antragstellerin und einen männlichen Mitbewerber B als „in höchstem Ausmaß geeignet“ für die ausgeschriebene Funktion ein. Der DL war zu dem Schluss gekommen, dass zwar beide im Beurteilungskriterium „in höchstem Ausmaß geeignet“ einzustufen seien, wobei dennoch innerhalb dieses Kriteriums Abstufungen zu erkennen seien, die für den Mitbewerber der Antragstellerin sprechen. Aus allen diesen Gründen sei B innerhalb des Kriteriums „in höchstem Ausmaß geeignet“ gegenüber der Antragstellerin der Vorzug zu geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A10.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten