Norm
PVG §9 Abs3 litaSchlagworte
Funktionsbestellung; Besetzungsvorschlag; Bewertungskriterien; gleich geeignete Bewerber/innenRechtssatz
Der Dienststellenleiter (DL) der JA stufte die Antragstellerin und einen männlichen Mitbewerber B als „in höchstem Ausmaß geeignet“ für die ausgeschriebene Funktion ein. Der DL war zu dem Schluss gekommen, dass zwar beide im Beurteilungskriterium „in höchstem Ausmaß geeignet“ einzustufen seien, wobei dennoch innerhalb dieses Kriteriums Abstufungen zu erkennen seien, die für den Mitbewerber der Antragstellerin sprechen. Aus allen diesen Gründen sei B innerhalb des Kriteriums „in höchstem Ausmaß geeignet“ gegenüber der Antragstellerin der Vorzug zu geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A10.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020