Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Funktionsbestellung; Besetzungsvorschlag; Grundsätze der Interessenvertretung; Stellungnahmen der PV; inhaltliche Auseinandersetzung im gebotenen UmfangRechtssatz
Mit diesen Beschlüssen haben weder DA noch ZA ihren ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten weiten Ermessensspielraum überschritten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A18.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020