Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Funktionsbestellung; Besetzungsvorschlag; Grundsätze der Interessenvertretung; Stellungnahmen der PVRechtssatz
Aus dem Gesagten folgt, dass eine Stellungnahme der PV das Gesetz nur dann verletzen kann, wenn sie Grundsätze vertritt, die mit den nach § 2 Abs. 1 und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen, jede Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles vermissen lassen oder als willkürlich anzusehen sind (Schragel, PVG, § 2, Rz 17, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:A18.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020