Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
Beschwerde PVG-Verletzung DG-Organ; Mitwirkung bei der Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ZA und DA; Zuständigkeit der PVAB bei Beschwerden wegen PVG-VerletzungRechtssatz
Daran vermag im Ergebnis auch die Tatsache nichts zu ändern, dass die Zuständigkeit auf Grundlage der RL der GD aus 2017 offenbar Grundlage für verschiedene Unklarheiten war. Die PVAB hat hier nämlich auf Begehren des DA, nicht über allenfalls wo immer aufgetretene Mängel, sondern über den geltend gemachten Beschwerdepunkt, zu dem vom antragstellenden DA die maßgebenden konkreten Sachverhaltsumstände bekanntgegeben waren, zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B4.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020