Norm
PVG §9 Abs1Schlagworte
Mitwirkung bei der Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen; vorhandene Mittel für Belohnungen; Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ZA und DARechtssatz
Bezogen auf den konkret zu behandelnden Fall bedeutet das jedenfalls, dass einer Vorgangsweise, die von einem gleichen Sockelbetrag für alle Bediensteten ausgeht, vom Gesetz Grenzen auferlegt sind. Hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit der PV-Organe (ZA auf der Ebene der Zentralstelle vs. DA auf Dienststellenebene) weist die PVAB auf die Ausführungen der PVAK unter A 25-PVAK/94, die unter Bezugnahme auf Schragel, Rz 34, (vorher im Wesentlichen wiedergegeben) hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:B4.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020